Digitale
Dokumentenarchivierung
Archivierungs-Software

Die digitale Archivierung ermöglicht Ihnen eine schnelle und einfache Archivierung Ihrer Dokumente. Zudem erfüllen Sie alle rechtlichen Vorgaben der Dokumentenarchivierung. Revisionssicher & rechtskonform.

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Digitale
Dokumentenarchivierung
Archivierungs-Software

Die digitale Archivierung ermöglicht Ihnen eine schnelle und einfache Archivierung Ihrer Dokumente. Zudem erfüllen Sie alle rechtlichen Vorgaben der Dokumentenarchivierung. Revisionssicher & rechtskonform.

Revisionssichere & rechtskonforme digitale Archivierung.
Highlights unserer digitalen Archivierung

Revisionssicher
und GoBD-konform

Revisionssicher
und GoBD-konform

Geschäftsrelevante Unterlagen müssen laut Gesetzgeber ordnungsgemäß und fristgerecht aufbewahrt werden. Doch was bedeutet ordnungsgemäß? Inwieweit wird ein digitales Archiv diesen Anforderungen gerecht? Und aus welchen Gründen sollte ich mich überhaupt für eine Archivierungs-Software, gegenüber dem physischen Archiv, entscheiden?

Die Compliance-Anforderungen an Archivierungssysteme sind hoch. Denn sie müssen nationalen und internationalen Rechtsvorschriften und Normen für die langfristige, revisionssichere Archivierung entsprechen, was sowohl organisatorische als auch technische Anforderungen umfasst. Da bei Nichtbeachtung Sanktionen drohen können, ist eine für Ihre Unternehmensprozesse passende Lösung entscheidend – Hier kommt die digitale Archivierung ins Spiel.

Geschäftsrelevante Unterlagen müssen laut Gesetzgeber ordnungsgemäß und fristgerecht aufbewahrt werden. Doch was bedeutet ordnungsgemäß? Inwieweit wird ein digitales Archiv diesen Anforderungen gerecht? Und aus welchen Gründen sollte ich mich überhaupt für eine Archivierungs-Software, gegenüber dem physischen Archiv, entscheiden?

Die Compliance-Anforderungen an Archivierungssysteme sind hoch. Denn sie müssen nationalen und internationalen Rechtsvorschriften und Normen für die langfristige, revisionssichere Archivierung entsprechen, was sowohl organisatorische als auch technische Anforderungen umfasst. Da bei Nichtbeachtung Sanktionen drohen können, ist eine für Ihre Unternehmensprozesse passende Lösung entscheidend – Hier kommt die digitale Archivierung ins Spiel.

Die Software stellt sicher, dass Ihre Dokumente vollständig, nachvollziehbar, geordnet, unveränderbar und vor ungewollter Löschung in einem digitalen Archiv abgelegt werden. Außerdem lassen sich Löschfristen, die vom DSGVO vorgegeben sind, einfach und automatisch einhalten.

Über eine Suchfunktion sind archivierte Dokumente in kürzester Zeit aufzufinden – und das von jedem Standort aus. Auf einen kurzen Blick ist die aktuellste Version eines Dokumentes ersichtlich, Zudem ist zu jedem Zeitpunkt nachvollziehbar, wer, wann und was an einem Dokument geändert hat.

Da sofort ersichtlich ist, wer gerade an einem Dokument arbeitet, ist eine effizientere Zusammenarbeit möglich. Gleichzeitige Leserechte ermöglichen paralleles Arbeiten. Damit einher geht die Vermeidung von unbeabsichtigt falschen Arbeitsgrundlagen.

Mit der Datenmenge steigt auch der Platzbedarf. Dieses Problem entfällt bei digitaler Archivierung, denn die Speicherkapazität kann jederzeit an den Bedarf angepasst werden. Dies resultiert im Wegfall von Stauraum, sowie von Lagerungskosten für ein physisches Archiv.

Wir beraten Sie gerne

Toni Pick

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Telefon: +49 9123 700430
E-Mail: [email protected]

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Success Stories

FAQ
rund um die Archivierung

FAQ
rund um die Archivierung

Mehr Klarheit über die Bedeutung rund um die digitale Archivierung erhalten Sie in unserem FAQ.

Mehr Klarheit über die Bedeutung rund um die digitale Archivierung erhalten Sie in unserem FAQ.

Das grundlegende Ziel der Dokumentenarchivierung ist zunächst die Sicherung und zeitlich unbegrenzte Aufbewahrung von Dokumenten, sowie das Ermöglichen des Zugriffs auf diese. Aber viele Unternehmen bewahren Papierdokumente, in Ordnern abgeheftet, meist noch in physischen Archiven auf. Hingegen werden elektronische Dokumente digital archiviert und datenbankgeschützt elektronisch gespeichert.

Revisionssicherheit ist ein Begriff aus den 90er Jahren und grenzt die Idee ab, dass ein Prüfer im Rahmen einer Revision nichts zu beanstanden hat. Grundlegend hierfür ist, dass bei der Archivierung allen Anforderungen an die Aufbewahrung von Geschäftsdokumenten, welche sich aus dem HGB (Handelsgesetzbuch) und der AO (Abgabenordnung) ergeben, Genüge getan wird. Zudem sind bei digitalen Dokumenten die in der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) formulierten Erfordernisse ausschlaggebend. Auch wenn „Revisionssicherheit“ eigentlich ein reiner Marketingbegriff ist und in keinem Gesetzbuch vorkommt, hat er sich aufgrund seiner Greifbarkeit zwischenzeitlich durchgesetzt und gilt heute als Synonym für compliance-gerecht archivierte Geschäftsdokumente.

Das Handelsrecht und das Steuerrecht bilden die Basis, wenn es um die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen geht. Kaufleute sind nach §257 HGB verpflichtet geschäftsrelevante Dokumente gemäß der GoB (Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung) aufzubewahren. Hierzu ergänzend finden sich in §147 AO vor allen Dingen die Aufbewahrungsfristen für alle steuerrelevanten Aufzeichnungen und Bücher.

Außerdem wird in beiden Paragraphen wird auf die GoBD hingewiesen, welche die wichtigste Quelle für eine rechtskonforme digitale Archivierung ist. Diese wurden mit dem Schreiben des BMF vom 28. November 2019 veröffentlicht und gelten seit dem 1. Januar 2020 in ihrer jetzigen Form.

In Kürze zusammengefasst, sind Unternehmer dazu verpflichtet alle Geschäftsvorfälle nachvollziehbar, vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unveränderbar zu erfassen.

Zusammengefasst sind Unternehmer dazu verpflichtet, alle Geschäftsvorfälle nachvollziehbar, vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unveränderbar zu erfassen. Nachfolgend sind die wichtigsten Leitsätze zur elektronischen Aufbewahrung von Dokumenten beschrieben.

Nachvollziehbarkeit & Nachprüfbarkeit: In der Buchführung besteht ein „Radierverbot“. Das bedeutet, dass nachträgliche Änderungen merklich gekennzeichnet werden müssen und der ursprüngliche Zustand des Dokuments jederzeit ermittelbar sein muss. Jede ändernde Aktion muss also nachvollziehbar protokolliert werden.

Wahrheit, Klarheit & fortlaufende Aufzeichnung: Alle benötigten Dokumente müssen vollständig erfasst und abgelegt werden. Kein Dokument darf auf dem Weg ins Archiv, oder gar im Archiv, verloren gehen. Vorgänge müssen lückenlos nachvollziehbar sein. Außerdem müssen alle archivierten Dokumente inhaltlich sinnvoll indexiert abgelegt sein und einzeln abgerufen werden können.

Unveränderbarkeit: Jedes Dokument muss mit seinem Original übereinstimmen und unveränderbar archiviert werden. Nachträgliche Manipulationen müssen ausgeschlossen werden können und dies muss auch nachgewiesen werden können. Jedes archivierte Dokument muss also zu jedem Zeitpunkt dem Original entsprechen.

Frühzeitige Archivierung: Dokumente sollten zeitnah verarbeitet und abgelegt werden, nämlich zum organisatorisch frühestmöglichen Zeitpunkt. So kann ein Verlust oder Beschädigung von Dokumenten umgangen werden. Des Weiteren wird auf Nachvollziehbarkeit abgezielt, die gegeben ist, wenn lückenlos jeder Schritt in der richtigen Reihenfolge dokumentiert wird.

Löschung: Dokumente dürfen frühestens nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht vernichtet und damit aus dem Archiv gelöscht werden. Es muss sichergestellt werden, dass ein Löschen im Archiv erst dann möglich ist, wenn die jeweilig zutreffende Frist abgelaufen ist. Gleichzeit muss die DSGVO, welche ein Löschen erfordert, berücksichtigt werden.

Berechtigungen & Datensicherheit: Zum Schutz von vertraulichen Informationen, sowie zur Einhaltung der Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten (DSGVO) muss ein Berechtigungskonzept umgesetzt werden. Qualitative Zugriffsberechtigungen müssen enthalten sein, ein regelmäßiges Datensicherungskonzept vorliegen und eine regelmäßige Datensicherung durchgeführt werden.

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Downloads und weiterführende
Informationen rund um das digitale Archiv

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Vorteile im Überblick

Wir stellen Ihnen hier zu unserer Archiv-Lösung einige Informationen zur Verfügung.

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Klick-Demo: Digitales Archiv

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Mit der Klick-Demo können Sie sich einen ersten Eindruck von der Archiv-Lösung verschaffen. Navigieren Sie interaktiv durch die Oberfläche der Lösung und lernen Sie die Funktionen kennen.

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Video: Digitale Archivierungssoftware

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Bei der Einführung eines digitalen Archivs gilt es nicht nur gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, sondern die Lösung auch korrekt vor Ort einzusetzen. Unser Kollege Maximilian Munkert hat bereits mehr als 120 Archivierungs-Projekte begleitet. Im Video teilt er seine Erfahrungen mit Ihnen, fasst zusammen, was digitale Archivierung bedeutet, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen und welche Vorteile die Lösung mit sich bringt.

Bei der Einführung eines digitalen Archivs gilt es nicht nur gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, sondern die Lösung auch korrekt vor Ort einzusetzen. Unser Kollege Maximilian Munkert hat bereits mehr als 120 Archivierungs-Projekte begleitet. Im Video teilt er seine Erfahrungen mit Ihnen, fasst zusammen, was digitale Archivierung bedeutet, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen und welche Vorteile die Lösung mit sich bringt.

Whitepaper: Digitale Archivierung

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Welche Aufbewahrungsfristen gelten für Unternehmen? Welche Folgen hat ein Verstoß gegen die Aufbewahrungspflicht? DSGVO und Archivierung – wie passt das zusammen? Und was ist bei der Archivierung von E-Mails zu beachten?

Diesen und weiteren Fragen stellen wir uns im Whitepaper. Außerdem stellen wir Ihnen unsere Lösung für die digitale Archivierung vor, gemeinsam mit allen Vorteilen, die eine Archivierungssoftware mit sich bringt.

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