Allgemeine Nutzungsbedingungen

 

Allgemeine Nutzungsbedingungen eines Vertrags für Software-as-a-Service (SaaS)-Dienste

 

Im Folgenden wird die intex Informations-Systeme GmbH als „Anbieter“ bezeichnet.

 

Mit der Registrierung und Aktivierung des „intex Cloud DMS“ erklären der Nutzer und sein Unternehmen („Kunde“), dass er die folgenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelesen und verstanden hat und diese akzeptiert.

 

  1. Vertragsgegenstand

Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Software as a Service („SaaS“) „intex Cloud DMS“ des Anbieters.

Die Software wird vom Anbieter als SaaS- oder Cloud-Lösung betrieben. Dem Kunden wird ermöglicht, die Software während der Laufzeit dieses Vertrages über eine Internetverbindung für eigene Zwecke zu nutzen und seine Daten zu verarbeiten.

Es gelten ausschließlich diese Bedingungen. Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.

Der Anbieter behält sich das das Recht vor, nach Prüfung der Registrierung keinen Testzugang an den Kunden zu vergeben.

 

  1. Nutzungsrechte

Da die Software extern gehostet wird, benötigt der Kunde keine Urheberrechte, um die Software zu nutzen, und der Anbieter gewährt keine derartigen Rechte. Der Anbieter räumt dem Kunden jedoch für die Dauer der Nutzung das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und auf die in diesem Vertrag vereinbarte Dauer befristete Recht ein, die Benutzeroberfläche der Software zur Darstellung auf dem Bildschirm in den Arbeitsspeicher der dafür vertragsgemäß genutzten Endgeräte zu laden und die daraus resultierenden Kopien der Benutzeroberfläche anzufertigen sowie die Software für die vertraglichen Zwecke gemäß der Produktbeschreibung zu nutzen. Die Nutzung der Software durch Dritte ist grundsätzlich nicht gestattet. Ist es jedoch für die produktive Nutzung der Software erforderlich, kann der Kunde Dritten die Nutzung der Software gestatten. Der Kunde muss dem Auftraggeber mitteilen, welche Dritten die Software nutzen. Kommen nach Vertragsbeginn neue Parteien hinzu, müssen sich beide Vertragsparteien über die Nutzung der neuen Partei einigen.

 

  1. Art und Umfang der Leistung

Dem Kunden wird die Software in der vereinbarten Version am Routerausgang des externen Hosts, auf dem sich der Server mit der Software befindet („Übergabepunkt“), zur Verfügung gestellt.

Die Software, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung sowie der benötigte Speicher- und Datenverarbeitungsplatz werden vom externen Cloud-Service zur Verfügung gestellt. Der Anbieter schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem beschriebenen Übergabepunkt.

 

 

  1. Wartungszeitraum und Verfügbarkeit der Software

Aufgrund von regelmäßigen Wartungsarbeiten ist die Software jeweils Freitags (an Werktagen) zwischen 13:30 Uhr und 15:00 Uhr (CET) nicht erreichbar.

Der Anbieter weist den Kunden außerdem darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienstleistungen auftreten können, die außerhalb der Kontrolle des Anbieters liegen. Dazu gehören insbesondere Handlungen Dritter, die nicht im Auftrag des Anbieters handeln, technische Gegebenheiten des Internets, die vom Anbieter nicht beeinflusst werden können, sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hardware, Software und technische Infrastruktur kann sich auf die Leistungen des Anbieters auswirken. Soweit solche Umstände die Verfügbarkeit oder Funktionalität der vom Anbieter erbrachten Leistung beeinflussen, hat dies keinen Einfluss auf die Vertragskonformität der erbrachten Leistungen.

Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter Störungen, Fehlfunktionen oder Funktionsbeeinträchtigungen der Software unverzüglich und so genau wie möglich mitzuteilen.

 

  1. Rechte auf Datenverarbeitung und Datenschutz

Der Anbieter hält sich an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

Der Kunde räumt dem Anbieter das Recht ein, die vom Anbieter für den Kunden zum Zwecke der Vertragsdurchführung zu speichernden Daten zu vervielfältigen, soweit dies für die Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Der Anbieter ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem oder einem separaten Ausfallrechenzentrum zu speichern. Zur Beseitigung von Störungen ist der Anbieter auch berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder am Datenformat vorzunehmen.

 

  1. Support

Es wird in der kostenlosen Cloud Software kein Support angeboten. Fehlfunktionen im Zusammenhang mit der Software können jedoch per E-Mail an [email protected] gemeldet werden.

 

  1. Bezahlung

Es fallen für die Nutzung während der Testphase keine Kosten für den Kunden an.

 

  1. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde unterstützt den Anbieter bei der Erbringung der vertraglichen Dienstleistungen in angemessenem Umfang

Der Kunde ist für die ordnungsgemäße und regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Dies gilt auch für Unterlagen, die dem Anbieter im Rahmen der Vertragsdurchführung zur Verfügung gestellt werden.

Der Kunde hat die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter, denen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, dies auch tun. Die Dienstleistung des Anbieters darf Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, die Parteien haben dies ausdrücklich vereinbart.

 

  1. Garantie

Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Es gelten die §§ 536b (Kenntnis des Mieters/Nutzers von dem Mangel bei Vertragsschluss oder Abnahme), 536c (während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelrüge des Mieters) des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die Anwendung von § 536a Abs. 2 (Selbstbeseitigungsrechte des Mieters) ist jedoch ausgeschlossen. Die Anwendung von § 536a Abs. 1 BGB (Schadenersatzpflicht des Vermieters) ist ebenfalls ausgeschlossen, soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht.

 

  1. Haftung und Schadenersatz

Der Anbieter haftet für Schäden des Kunden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die Folge des Nichtvorhandenseins einer zugesicherten Eigenschaft sind, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) beruhen, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Kardinalpflichten sind Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung andererseits die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

Im Falle der Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung bei Verwendung der vertragsgegenständlichen Software typischerweise gerechnet werden muss. Dies gilt nur, wenn der Schaden auf leichter Fahrlässigkeit beruht.

Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.

Entsteht dem Kunden durch den Verlust von Daten ein Schaden, so haftet der Anbieter hierfür nicht, soweit der Schaden durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den Kunden vermieden worden wäre. Der Kunde hat selbst oder durch Dritte eine regelmäßige und vollständige Datensicherung durchzuführen oder durchführen zu lassen und ist hierfür allein verantwortlich.

 

  1. Kundendaten und Freistellung von Ansprüchen Dritter

Der Anbieter beauftragt einen externen Cloud-Service mit der Speicherung der Inhalte und Daten für den Kunden, die der Kunde bei der Nutzung der Software eingibt und speichert und zum Abruf zur Verfügung stellt. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber dem Anbieter, illegale Inhalte und Daten zu stoppen oder Programme, die Viren oder andere bösartige Software enthalten, im Zusammenhang mit der Software zu verwenden. Der Kunde bleibt für personenbezogene Daten verantwortlich und muss daher immer prüfen, ob die Verarbeitung solcher Daten durch die Nutzung der Software auf entsprechenden Genehmigungen beruht.

Der Kunde ist für alle verwendeten und verarbeiteten Inhalte und Daten sowie die dafür erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. Der Anbieter nimmt die Inhalte des Kunden nicht zur Kenntnis und überprüft die vom Kunden mit der Software verwendeten Inhalte nicht.

In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Kunde, den Anbieter von jeglicher Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines Gerichtsverfahrens, freizustellen, wenn der Anbieter von Dritten, einschließlich Mitarbeitern des Kunden persönlich, aufgrund angeblicher Handlungen oder Unterlassungen des Kunden haftbar gemacht wird. Der Anbieter wird den Kunden über den Anspruch informieren und ihm, soweit rechtlich möglich, die Möglichkeit geben, sich gegen den geltend gemachten Anspruch zu verteidigen. Gleichzeitig wird der Kunde dem Anbieter unverzüglich alle verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand des Anspruchs ist, in vollem Umfang zur Verfügung stellen.

Weitergehende Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben unberührt.

 

  1. Vertragslaufzeit und Beendigung des Vertrags

Die Vertragslaufzeit endet automatisch mit dem Ende des Nutzungszeitraumes.

Nachdem der Anbieter dem Kunden die Zugangsdaten bereitgestellt hat beginnt der Nutzungszeitraum. Dieser Zeitraum ist auf maximal 30 Tage begrenzt.

Nach Beendigung des Vertrages hat der Anbieter alle vom Kunden zur Verfügung gestellten und noch im Besitz des Anbieters befindlichen und gespeicherten Daten, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehen, zu löschen, soweit keine Aufbewahrungspflichten oder Zurückbehaltungsrechte bestehen.

 

  1. Vertraulichkeit

Die Parteien sind verpflichtet, diese Informationen nicht offenzulegen, an Dritte weiterzugeben, aufzuzeichnen oder anderweitig zu verwerten, es sei denn, die andere Partei hat der Offenlegung oder Nutzung dieser Informationen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt oder die andere Partei hat der Offenlegung oder Nutzung dieser Informationen schriftlich zugestimmt oder die andere Partei hat der Offenlegung oder Nutzung dieser Informationen in Übereinstimmung mit dem Gesetz zugestimmt, Informationen über die andere Partei an Dritte weiterzugeben, die ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt geworden sind oder bekannt werden oder die unter anderen Umständen als vertraulich (im Folgenden als „Vertrauliche Informationen“ Vertrauliche Informationen „) oder als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse erkennbar sind“.

Die Informationen gelten nicht als vertrauliche Informationen im Sinne dieses Abschnitts 13, wenn…

  • … sie der anderen Partei bereits vorher bekannt waren, ohne dass die Informationen einer Geheimhaltungspflicht unterlagen,
  • … sie allgemein bekannt sind oder bekannt werden, ohne die übernommenen Vertraulichkeitsverpflichtungen zu verletzen,
  • … sie werden der anderen Partei ohne Verletzung der Vertraulichkeit durch einen Dritten offengelegt.

Die Verpflichtungen nach diesem Abschnitt 12 gelten auch nach dem Ende dieses Abkommens.

 

  1. Übertragung von Rechten und Pflichten

Die Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig. Der Anbieter ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen zu betrauen.

 

  1. Sonstiges

Diese Vereinbarung und ihre Änderungen sowie alle vertragsrelevanten Erklärungen, Mitteilungs- und Dokumentationspflichten bedürfen der Schriftform, soweit nicht eine andere Form vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, soweit der Kunde ein Unternehmen, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine öffentlich-rechtliche Organisation ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden in diesem Fall zusammenarbeiten, um unwirksame Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die den unwirksamen Bestimmungen weitestgehend entsprechen.

 

Aktueller Stand der Allgemeinen Nutzungsbedingungen vom 22.04.2020 bei intex Informations-Systeme GmbH, 91207 Lauf, Deutschland